MDK - Medizinischer Dienst der
Krankenversicherung
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat folgende
Aufgaben:
- Gutachtenerstellung bei Kuranträgen,
- Gutachtenerstellung bei Arbeitsunfähigkeit,
- Feststellung der Pflegebedürftigkeit
mit Hilfe der Richtlinie zur Einstufung,
- Prüfung bei Beschwerden,
- Überprüfung der Qualität der Pflege bei
Pflegebedürftigen,
- Überprüfung von Beschwerden Pflegebedürftiger,
-
Überprüfung der Pflegedokumentation, z. B. zur Bewilligung
der Leistungen.
-
Kontrolle der Einstufungsberechtigung von Pflegebedürftigkeit
(wurde wegen dauernder Überlastung an die ambulanten Dienste
bertragen.
Wir
unterstützen Sie gerne bei der Begutachtung durch den
Medizinischen Dienst und helfen Ihnen bei der Antragstellung und dem
Führen eines Pflegetagebuchs.