MDK - Medizinischer Dienst
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat folgende Aufgaben:
- Gutachtenerstellung bei Kuranträgen,
- Gutachtenerstellung bei Arbeitsunfähigkeit,
- Feststellung der Pflegebedürftigkeit mit
Hilfe der Richtlinie zur Einstufung,
- Prüfung bei Beschwerden,
- Überprüfung der Qualität der Pflege bei
Pflegebedürftigen,
- Überprüfung von Beschwerden
Pflegebedürftiger,
-
Überprüfung der Pflegedokumentation, z. B.
zur Bewilligung der Leistungen.
-
Kontrolle der Einstufungsberechtigung von
Pflegebedürftigkeit (wurde wegen dauernder Überlastung an die
ambulanten Dienste bertragen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und helfen Ihnen bei der Antragstellung und dem Führen eines Pflegetagebuchs.