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Kombinationsleistungen
Sofern die jeweilige Sachleistung nur teilweise in Anspruch genommen wird, besteht daneben Anspruch auf anteiliges Pflegegeld. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige Sachleistungen erhalten hat. Voraussetzung hierfür ist, dass außer den Mitarbeiter(inne)n des Pflegedienstes noch eine weitere Pflegeperson vorhanden ist (z.B. eine Angehörige oder ein Nachbar), die den restlichen Hilfebedarf abdeckt.
Ein Rechenbeispiel:
| Schritt 1: | Ein Versicherter in Pflegestufe II hat Anspruch auf Pflegesachleistungen im Wert von 921,00 EUR oder auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 410,00 EUR. |
| Schritt 2: | In einem Monat werden Leistungen eines Pflegedienstes im Wert von 414,45 EUR ( = 45% von 921,00 EUR) beansprucht. |
| Schritt 3: | Für die selbst sichergestellte Pflege kann die DAK-Pflegekasse nun ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 225,50 EUR ( = 55% von 410,00 EUR) zur Verfügung stellen. |
Achtung! Die Entscheidung über das Verhältnis der Geld- und Sachleistung ist für sechs Monate bindend.