Hilfsmittel
Definition:
Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen. Dazu gehören:
- Körperersatzstücke und orthopädische Hilfsmittel.
- Hörhilfen, Inkontinenz- und Stomaartikel etc.
- technische Produkte wie Applikationshilfen und Inhalationsgeräte.
Anspruchsvoraussetzungen:
Es haben Versicherte nach dem SGB V Anspruch auf Hilfsmittel, wenn diese dazu dienen:
- den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder
- einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder
- eine Behinderung auszugleichen.
Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind keine Hilfsmittel!
Hilfsmittelverzeichnis
(alle Angaben ohne Gewähr!)