LK
5 - Lagern / Betten /
Mobilisation
Beinhaltet:
1. Bett machen/richten:
Das Betten
umfaßt die Beurteilung für die sachgerechte
Ausstattung des Bettes mit zusätzlichen Gegenständen
und Lagerungshilfen. Das gewohnte Bett ist entsprechend den
Bedürfnissen der Pflegebedürftigen so lange wie
möglich zu erhalten.
und
2. Lagerung und/oder Mobilisierung:
Das Lagern
umfaßt alle Maßnahmen auf der Grundlage anerkannter
pflegefachlicher Standards, die dem Pflegebedürftigen das
körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen
innerhalb/außerhalb des Bettes ermöglichen,
Sekundärerkrankungen wie Kontrakturen vorbeugen und
Selbständigkeit unterstützen. Die
Angehörigen sind auf fachgerechte und
schlafstörungsarme Lagerung hinzuweisen.