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Beinhaltet:
1. Anamnese
2. Abstimmung und Festlegung der konkreten Pflegeplanung: Die Pflegeplanung berücksichtigt, dass die Hilfen bei den Verrichtungen der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität zugleich dem Ziel der Vorbeugung von Sekundärerkrankungen dienen.
3. Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe.
4. Informationen über weitere Hilfen.
5. Beratung über Inhalt und Abschluss eines
schriftlichen Pflegevertrages.
| Punktzahl |
| 400 |