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beinhaltet:
1. Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplans.
2. Das Einkaufen von Lebensmitteln, sonstigen notwendigen
Bedarfsgegenständen der Hygiene und hauswirtschaftlichen
Versorgung.
3. Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der
Wohnung/Vorratsschrank.
Die Pflegekasse zahlt diesen Leistungskomplex bis zu 6x pro Woche für Gegenstände des täglichen Bedarfs.
| Punktzahl |
| 60 pro Tag max. 36 pro Woche |