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beinhaltet:
1. Reinigen des allgemein üblichen Lebensbereiches
soweit es sich nicht ausschließlich um die Reinigung im Zusammenhang mit der Nachbereitung des Pflegebereiches im Rahmen der Grundpflege handelt.
2. Trennung und Entsorgung des Abfalls nach Bedarf.
Bis zu 6x wöchentlich täglich eine Viertelstunde.
Damit ist keine Grundreinigung der Wohnung gemeint!
| Punktzahl |
| 100, max. 600 pro Woche |