LK
10 - Begleitung bei Arztbesuchen /
Behördengängen
beinhaltet:
Begleitung bei Aktivitäten,
bei denen das
persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht
möglich ist (keine Spaziergänge, kulturelle
Veranstaltungen).
Dabei sind solche Verrichtungen außerhalb der Wohnung zu
unterstützen, die für die Aufrechterhaltung der
Lebensführung zuhause unumgänglich sind und das
persönliche Erscheinen des Pflegebedürftigen
erfordern (z.B. Organisieren und Planen des Zahnarztbesuches).
Diese Leistung wird höchstens 3x monatlich von der Pflegekasse
bezahlt!