Häusliche Krankenpflege
Ziel der Häuslichen Krankenpflege ist es:
- dem Versicherten das Verbleiben in seiner Häuslichkeit bzw. eine frühzeitige Rückkehr in diese zu ermöglichen (Krankenhausvermeidungspflege)
- eine ambulante ärztliche Behandlung zu ermöglichen und deren Ergebnis zu sichern (Sicherungspflege).
Krankenhausvermeidungspflege kann dann verordnet werden, wenn:
- eine Krankenhausbehandlung eigentlich geboten wäre, der Versicherte jedoch aus nachvollziehbaren Gründen eine solche ablehnt;
- dadurch eine Krankenhauseinweisung vermieden wird. In diesem Fall wird die ambulante ärztliche Behandlung durch Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege so ergänzt, daß die ansonsten erforderliche Krankenhausbehandlung ersetzt werden kann;
- dadurch die Krankenhausbehandlung verkürzt werden kann.
Die Häusliche Krankenpflege umfaßt die im Einzelfall erforderliche Behandlungs- und Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung.
Die Sicherungspflege kann dann verordnet werden, wenn die ambulante vertragsärztliche Versorgung nur mit Unterstützung durch Maßnahmen der Häuslichen Krankenpflege durchgeführt werden kann.