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Schweigepflicht
Das Ambulante Pflege-Team hat seine Mitarbeiter zur Beachtung der Schweigepflicht im Sinne von § 203 StGB sowie der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Die Übermittlung personenbezogener Daten ist an den behandelnden Arzt und aufgrund Gesetzes zulässig, darüber hinaus nur mit Zustimmung des Pflegebedürftigen.